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   BGH, 22.11.2023 - 4 StR 347/23   

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https://dejure.org/2023,37528
BGH, 22.11.2023 - 4 StR 347/23 (https://dejure.org/2023,37528)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2023 - 4 StR 347/23 (https://dejure.org/2023,37528)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2023 - 4 StR 347/23 (https://dejure.org/2023,37528)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § ... 64 StGB, § 67 Abs. 2 Satz 3, Abs. 5 Satz 1 StGB, § 64 Satz 2 StGB, § 2 Abs. 6 StGB, § 354a StPO, § 67d Abs. 1 Satz 1 oder 3 StGB, § 64 Satz 1 StGB, § 69a StGB, § 67 Abs. 2, 5 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsbeschränkung auf die Dauer des Vorwegvollzugs eines Teils der Strafen vor der Unterbringung nach § 64 StGB

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 4 ; StGB § 64
    Revisionsbeschränkung auf die Dauer des Vorwegvollzugs eines Teils der Strafen vor der Unterbringung nach § 64 StGB

  • datenbank.nwb.de

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2024, 48
  • StV 2024, 225
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 14.11.2023 - 1 StR 354/23

    Berechnung und Bemessung der Dauer des Vorwegvollzugs i.R.d. Neubestimmung nach

    Auszug aus BGH, 22.11.2023 - 4 StR 347/23
    aa) Nach § 64 Satz 2 StGB, den der Senat in seiner am 1. Oktober 2023 in Kraft getretenen Fassung anzuwenden hat (§ 2 Abs. 6 StGB, § 354a StPO; vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 14. November 2023 - 1 StR 354/23 Rn. 1; Beschluss vom 24. Oktober 2023 - 4 StR 364/23 Rn. 7 mwN; Urteil vom 12. Oktober 2023 - 4 StR 136/23 Rn. 14), darf die Maßregel nur angeordnet werden, wenn aufgrund "tatsächlicher Anhaltspunkte zu erwarten ist", die Person durch die Behandlung in einer Entziehungsanstalt innerhalb der Frist des § 67d Abs. 1 Satz 1 oder 3 StGB zu heilen oder über eine erhebliche Zeit vor dem Rückfall in den Hang zu bewahren und von der Begehung erheblicher rechtswidriger Taten abzuhalten, die auf ihren Hang zurückgehen.

    Das Verschlechterungsverbot stünde auch der Verlängerung von dessen Dauer nicht entgegen (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 2023 - 1 StR 354/23).

  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 547/16

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Hemmung der Rechtskraft; Berufungsbeschränkung

    Auszug aus BGH, 22.11.2023 - 4 StR 347/23
    a) Eine wirksame Rechtsmittelbeschränkung setzt nicht nur voraus, dass der nach dem Willen des Rechtsmittelführers allein angefochtene Entscheidungsteil losgelöst vom übrigen Urteilsinhalt selbständig geprüft und beurteilt werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 12. März 2020 - 4 StR 537/19 Rn. 6 mwN; Urteil vom 2. März 1995 - 1 StR 595/94, BGHSt 41, 57, 59; Urteil vom 17. Juni 2010 - 4 StR 126/10, BGHSt 55, 174, 175 f.), sondern erfordert auch, dass der nicht angegriffene Teil der Vorentscheidung so festgestellt und bewertet ist, dass er - unabänderlich und damit bindend geworden - eine hinreichend tragfähige Grundlage für eine eigenständige Entscheidung des Rechtsmittelgerichts zu bieten vermag (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2017 - 4 StR 547/16, BGHSt 62, 155 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 02.03.1995 - 1 StR 595/94

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der besonderen Schwere

    Auszug aus BGH, 22.11.2023 - 4 StR 347/23
    a) Eine wirksame Rechtsmittelbeschränkung setzt nicht nur voraus, dass der nach dem Willen des Rechtsmittelführers allein angefochtene Entscheidungsteil losgelöst vom übrigen Urteilsinhalt selbständig geprüft und beurteilt werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 12. März 2020 - 4 StR 537/19 Rn. 6 mwN; Urteil vom 2. März 1995 - 1 StR 595/94, BGHSt 41, 57, 59; Urteil vom 17. Juni 2010 - 4 StR 126/10, BGHSt 55, 174, 175 f.), sondern erfordert auch, dass der nicht angegriffene Teil der Vorentscheidung so festgestellt und bewertet ist, dass er - unabänderlich und damit bindend geworden - eine hinreichend tragfähige Grundlage für eine eigenständige Entscheidung des Rechtsmittelgerichts zu bieten vermag (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2017 - 4 StR 547/16, BGHSt 62, 155 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 17.06.2010 - 4 StR 126/10

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Entscheidung über die Frage der Unterbringung des

    Auszug aus BGH, 22.11.2023 - 4 StR 347/23
    a) Eine wirksame Rechtsmittelbeschränkung setzt nicht nur voraus, dass der nach dem Willen des Rechtsmittelführers allein angefochtene Entscheidungsteil losgelöst vom übrigen Urteilsinhalt selbständig geprüft und beurteilt werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 12. März 2020 - 4 StR 537/19 Rn. 6 mwN; Urteil vom 2. März 1995 - 1 StR 595/94, BGHSt 41, 57, 59; Urteil vom 17. Juni 2010 - 4 StR 126/10, BGHSt 55, 174, 175 f.), sondern erfordert auch, dass der nicht angegriffene Teil der Vorentscheidung so festgestellt und bewertet ist, dass er - unabänderlich und damit bindend geworden - eine hinreichend tragfähige Grundlage für eine eigenständige Entscheidung des Rechtsmittelgerichts zu bieten vermag (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2017 - 4 StR 547/16, BGHSt 62, 155 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 12.10.2023 - 4 StR 136/23

    Revision wegen des Ausspruchs über die Anordnung der Unterbringung des

    Auszug aus BGH, 22.11.2023 - 4 StR 347/23
    aa) Nach § 64 Satz 2 StGB, den der Senat in seiner am 1. Oktober 2023 in Kraft getretenen Fassung anzuwenden hat (§ 2 Abs. 6 StGB, § 354a StPO; vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 14. November 2023 - 1 StR 354/23 Rn. 1; Beschluss vom 24. Oktober 2023 - 4 StR 364/23 Rn. 7 mwN; Urteil vom 12. Oktober 2023 - 4 StR 136/23 Rn. 14), darf die Maßregel nur angeordnet werden, wenn aufgrund "tatsächlicher Anhaltspunkte zu erwarten ist", die Person durch die Behandlung in einer Entziehungsanstalt innerhalb der Frist des § 67d Abs. 1 Satz 1 oder 3 StGB zu heilen oder über eine erhebliche Zeit vor dem Rückfall in den Hang zu bewahren und von der Begehung erheblicher rechtswidriger Taten abzuhalten, die auf ihren Hang zurückgehen.
  • BGH, 12.03.2020 - 4 StR 537/19

    Dauer des Vorwegvollzugs

    Auszug aus BGH, 22.11.2023 - 4 StR 347/23
    a) Eine wirksame Rechtsmittelbeschränkung setzt nicht nur voraus, dass der nach dem Willen des Rechtsmittelführers allein angefochtene Entscheidungsteil losgelöst vom übrigen Urteilsinhalt selbständig geprüft und beurteilt werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 12. März 2020 - 4 StR 537/19 Rn. 6 mwN; Urteil vom 2. März 1995 - 1 StR 595/94, BGHSt 41, 57, 59; Urteil vom 17. Juni 2010 - 4 StR 126/10, BGHSt 55, 174, 175 f.), sondern erfordert auch, dass der nicht angegriffene Teil der Vorentscheidung so festgestellt und bewertet ist, dass er - unabänderlich und damit bindend geworden - eine hinreichend tragfähige Grundlage für eine eigenständige Entscheidung des Rechtsmittelgerichts zu bieten vermag (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2017 - 4 StR 547/16, BGHSt 62, 155 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 08.02.2022 - 3 StR 458/21

    Überlassen von Betäubungsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch an einen

    Auszug aus BGH, 22.11.2023 - 4 StR 347/23
    Die grundsätzlich mögliche (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2022 - 4 StR 206/22; Beschluss vom 8. Februar 2022 - 3 StR 458/21 Rn. 19) Revisionsbeschränkung auf die Dauer des Vorwegvollzugs eines Teils der Strafen vor der Unterbringung nach § 64 StGB ist unter den gegebenen Umständen unwirksam, soweit auch die Maßregelanordnung von der Anfechtung ausgenommen ist.
  • BGH, 18.12.2007 - 3 StR 516/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Aussicht auf

    Auszug aus BGH, 22.11.2023 - 4 StR 347/23
    Ist dies bereits dem Grunde nach nicht der Fall oder zweifelhaft, lässt sich kein angemessener Zeitraum für die Therapie bemessen und vom Revisionsgericht überprüfen (vgl. BGH, Urteil vom 10. August 2017 - 3 StR 275/17 Rn. 8; Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 3 StR 516/07 Rn. 6 f.).
  • BGH, 24.10.2023 - 4 StR 364/23

    Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an eine Person unter 18

    Auszug aus BGH, 22.11.2023 - 4 StR 347/23
    aa) Nach § 64 Satz 2 StGB, den der Senat in seiner am 1. Oktober 2023 in Kraft getretenen Fassung anzuwenden hat (§ 2 Abs. 6 StGB, § 354a StPO; vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 14. November 2023 - 1 StR 354/23 Rn. 1; Beschluss vom 24. Oktober 2023 - 4 StR 364/23 Rn. 7 mwN; Urteil vom 12. Oktober 2023 - 4 StR 136/23 Rn. 14), darf die Maßregel nur angeordnet werden, wenn aufgrund "tatsächlicher Anhaltspunkte zu erwarten ist", die Person durch die Behandlung in einer Entziehungsanstalt innerhalb der Frist des § 67d Abs. 1 Satz 1 oder 3 StGB zu heilen oder über eine erhebliche Zeit vor dem Rückfall in den Hang zu bewahren und von der Begehung erheblicher rechtswidriger Taten abzuhalten, die auf ihren Hang zurückgehen.
  • BGH, 10.08.2017 - 3 StR 275/17

    Rechtswirksamkeit der Revisionsbeschränkung (Möglichkeit der unabhängigen

    Auszug aus BGH, 22.11.2023 - 4 StR 347/23
    Ist dies bereits dem Grunde nach nicht der Fall oder zweifelhaft, lässt sich kein angemessener Zeitraum für die Therapie bemessen und vom Revisionsgericht überprüfen (vgl. BGH, Urteil vom 10. August 2017 - 3 StR 275/17 Rn. 8; Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 3 StR 516/07 Rn. 6 f.).
  • BGH, 19.01.2010 - 3 StR 499/09

    Gesamtstrafenbildung (Zäsur; Bildung zweier Gesamtstrafen); Vorwegvollzug

  • BGH, 29.09.2022 - 4 StR 206/22

    Eigene Entscheidung in der Sache (entsprechende Anwendung: Ausspruch über den

  • BGH, 22.11.2022 - 4 StR 347/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (konkrete Erfolgsaussicht: Maßstab,

  • BGH, 06.06.2023 - 4 StR 144/23

    Strafzumessung (Strafrahmenwahl: Gesamtabwägung, unzulässige Mathematisierung,

  • BGH, 01.03.2022 - 2 StR 28/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begründung der erforderlichen

  • BGH, 02.10.2018 - 2 StR 330/18

    Reihenfolge der Vollstreckung (Anordnung des Vorweckvollzugs)

  • BGH, 23.11.2021 - 4 StR 337/21

    Bildung einer Gesamtstrafe (Zäsurwirkung eines rechtskräftigen und noch nicht

  • BGH, 25.01.2024 - 3 StR 157/23

    Gefährliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung;

    Das Vorliegen dieses Kausalzusammenhangs ist durch das Tatgericht - gegebenenfalls mit sachverständiger Beratung - positiv festzustellen (vgl. BT-Drucks. 20/5913, S. 46, 69 f.; BR-Drucks. 687/22, S. 50 ff., 79; s. auch BGH, Beschlüsse vom 22. November 2023 - 4 StR 347/23, juris Rn. 8; vom 20. November 2023 - 5 StR 407/23, juris Rn. 2; vom 7. November 2023 - 5 StR 345/23, juris Rn. 2; vom 2. November 2023 - 6 StR 316/23, juris Rn. 8; vom 25. Oktober 2023 - 5 StR 246/23, juris Rn. 3).
  • BGH, 12.12.2023 - 3 StR 343/23

    Erfordernis einer Substanzkonsumstörung für einen Hang; Anordnung der

    Das Vorliegen dieses Kausalzusammenhangs ist durch das Tatgericht - gegebenenfalls unter sachverständiger Beratung - positiv festzustellen (vgl. BT-Drucks. 20/5913, S. 46 ff., 69 f.; BR-Drucks. 687/22, S. 50 ff., 78 f.; s. auch BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2023 - 5 StR 246/23, juris Rn. 3; vom 2. November 2023 - 6 StR 316/23, juris Rn. 8; vom 7. November 2023 - 5 StR 345/23, juris Rn. 2; vom 20. November 2023 - 5 StR 407/23, juris Rn. 2; vom 22. November 2023 - 4 StR 347/23, juris Rn. 9; vom 13. Dezember 2023 - 3 StR 304/23, juris Rn. 16).

    Gemäß § 2 Abs. 6 StGB, § 354a StPO muss bei Maßregeln der Besserung und Sicherung eine Gesetzesänderung auch vom Revisionsgericht berücksichtigt und grundsätzlich das neue Recht in jeder Lage des Verfahrens angewendet werden (BGH, Beschlüsse vom 15. November 2007 - 3 StR 390/07, BGHR StPO § 354 Abs. 1 Maßregelausspruch 1 Rn. 3; vom 14. November 2023 - 1 StR 354/23, juris Rn. 2; vom 22. November 2023 - 4 StR 347/23, juris Rn. 14; vom 13. Dezember 2023 - 3 StR 304/23, juris Rn. 20; Urteil vom 11. Januar 2024 - 3 StR 280/23, juris Rn. 44).

  • BGH, 12.03.2024 - 4 StR 59/24
    Sollte das neue Tatgericht abermals die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt anordnen, wird es über einen Vorwegvollzug nach Maßgabe von § 67 Abs. 2 und 5 StGB nF zu entscheiden haben (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2023 - 4 StR 347/23 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 28.02.2024 - 4 StR 362/23
    Sollte das neue Tatgericht die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt anordnen, wird es zudem über einen etwaigen Vorwegvollzug nach Maßgabe von § 67 Abs. 2 und 5 StGB nF zu entscheiden haben (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2024 - 4 StR 397/23 Rn. 8; Beschluss vom 22. November 2023 - 4 StR 347/23 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 30.01.2024 - 4 StR 397/23

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Vorliegen eines Hangs

    Sollte das neue Tatgericht abermals die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt anordnen, wird es zudem über einen Vorwegvollzug nach Maßgabe von § 67 Abs. 2 und 5 StGB nF zu entscheiden haben (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2023 - 4 StR 347/23 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 14.02.2024 - 5 StR 593/23

    Erfordernis des symptomatischen Zusammenhangs zwischen dem Substanzkonsum des

    Die Anforderungen an eine günstige Behandlungsprognose sollten durch die Neufassung im Sinne einer hierfür bestehenden "Wahrscheinlichkeit höheren Grades" angehoben werden (BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2024 - 5 StR 509/23; vom 22. November 2023 - 4 StR 347/23, NStZ-RR 2024, 48 mwN).
  • BGH, 13.02.2024 - 5 StR 602/23

    Revision gegen die Strafzumessung bei der Verurteilung wegen Handeltreibens mit

    Dies gilt jedoch nur dann, wenn der nach dem Willen des Rechtsmittelführers allein angefochtene Entscheidungsteil losgelöst vom übrigen Urteilsinhalt selbständig geprüft und beurteilt werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. November 2023 - 4 StR 347/23, NStZ-RR 2024, 48; vom 27. April 2017 - 4 StR 547/16, BGHSt 62, 155, 161 mwN).
  • OLG Bremen, 08.03.2024 - 1 Ws 17/24
    Während das Merkmal des Bestehens einer hinreichend konkreten Aussicht auf das Erreichen des Unterbringungszieles in der bisherigen strafgerichtlichen Praxis eine insgesamt großzügige Auslegung erfahren hat (siehe die Nachweise in der Begründung des Regierungsentwurfs, a.a.O., S. 28; die bloße Möglichkeit einer therapeutischen Veränderung genügte aber auch nach altem Recht nicht, siehe BGH, Beschluss vom 17.01.2023 - 5 StR 525/22, juris Rn. 15, StV 2023, 441 (Ls.)), soll nach der jetzigen Formulierung des Gesetzes eine durch Tatsachen belegte Wahrscheinlichkeit höheren Grades für das Erreichen des Unterbringungszieles erforderlich sein (so im Einzelnen die Begründung des Regierungsentwurfs, BT-Drucks. 20/5913, S. 48 und 70; siehe hierzu BGH, Beschluss vom 16.11.2023 - 6 StR 452/23, juris Rn. 5; Beschluss vom 22.11.2023 - 4 StR 347/23, juris Rn. 6, NStZ-RR 2024, 48; Urteil vom 13.12.2023 - 6 StR 142/23, juris Rn. 8; Beschluss vom 14.12.2023 - 6 StR 472/23, juris Rn. 6).
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